Samstag, 27. Februar 2016

§ 39 BNatSchG oder Operation Buchsbaumhecke

Teil des B-Plans war auch ein umfangreiches Gutachten zum Natur- und Umweltschutz. Es gab seitens der Behörden jedenfalls keine Einwände. Mitte der vergangenen Woche gab es über unsere Ingenieurplanung jedoch eine Email von der "Unteren Naturschutzbehörde" des Landkreises mit einer Stellungnahme.

Darin hieß es u.A.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Baufeldräumung (Fällen von Gehölzen, Abschieben der Grasnarbe im Bereich des Grünlandes) nur außerhalb der Brutzeit und nur im Winter erfolgen darf. Bei offensichtlich frühzeitig geplantem Baubeginn, müsste das also bis Ende dieses Monats Februar erfolgen, falls in diesem Sommer oder Frühjahr ein Baubeginn erfolgen soll. Da der B-Plan noch nicht vorliegt, sollte dies nur in Abstimmung mit der UNB erfolgen, das diese ja auch schon über die frühzeitige Beteiligung informiert ist. Andernfalls ist unmittelbar vor den Räumarbeiten (Grasnarbe) durch einen Fachkundigen nachzuweisen und das Protokoll der UNB vorzulegen, dass keine Brutvögel im Garten und Grünland vorkommen. Das ist allerdings zumindest im Garten nicht unbedingt zu erwarten.

Donnerstag, 25. Februar 2016

Vergabe der Abrissarbeiten

Bereits mit Unterschrift des Werkvertrages haben wir Viebrock beauftragt uns zu den grundstückspezifischen Arbeiten auch ein Angebot für den Abriss zu machen. Parallel wurden Unternehmen unmittelbar aus unserer Region angefragt. Leider war das Angebot von VB etwas dürftig und zudem recht teuer. Der genaue Umfang der Arbeiten wurden uns gar nicht mitgeteilt. Daher entschieden wir uns erstmal mit mündlicher Zusage für ein etwas günstigeres Angebot eines renomierten Anbieters aus dem Landkreis Osnabrück und teilten VB unsere Entscheidung vor etwa 2 Wochen mit.

Die Bauherren sind sich einig, dass die Arbeiten über VB eigentlich jedoch viel mehr Sinn machen würden, da es auch um Verfüllung eines Kellers geht und der Übergang in die grundstücksspezifischen Arbeiten dann auch fließend ist. Wenn dann wirklich mal was schief laufen sollte, haben wir VB in der Verantwortung und müssen uns daneben nicht noch an einen Drittanbieter wenden. VB selbst wollte ihr Angebot auch gerne nachbessern. Darauf warten wir derzeit und werden uns dann kurzfristig wohl nochmals umentscheiden.
Die Arbeiten selbst sollen wie beschrieben in der Woche vor Ostern stattfinden.

Ein wunderbarer Morgen

Wir hoffen sehr, dass wir solche Lichtspiele morgens am Himmel zukünftig regelmäßig bei einer guten Tasse Kaffee genießen können!


Mittwoch, 24. Februar 2016

Das Katasteramt war da

An den letzten beiden Tagen war das Katasteramt auf den Grundstücken aktiv. Dieses war notwendig, da die Grenzen nicht einwandfrei ermittelbar waren.
Insgesamt geht es innerhalb des Bebaungsplans um drei nebeneinander liegende Baugrundstücke. Im Westen grenzt ein Grundstück an einen Acker (Außengebiet) und im Osten an ein Nachbargrundstück. Die Straße verläuft in etwa von NO nach SW und ist aufgrund von Pollern nicht durchgängig befahrbar.

Für die Abschlussbegehung der Vermessungsarbeiten wurde auch die Gemeinde eingeladen - diese blieb dem Termin aber fern. Nachdem die Mitarbeiter des Katasteramtes ihren Abschlussbericht erstellt haben, gilt dieser verbindlich als gesetzt. Ein Veto ist jedenfalls nicht mehr möglich! Als noch Eigentümer der Grundstücke waren die Eltern der Bauherrin natürlich mit dabei.



An allen Eckpunkten wurden kleine Pfähle mit orangen Markierungen in den Boden gerammt und daneben Grenzsteine gesetzt. Somit können die 3 Baugrundstücke nun vermessen werden. Es ist schon spannend, dass die vermessungsrechtlichen Grenzen über die Jahre nicht mehr den tatsächlich-sichtbaren Grenzen entsprachen. Der Acker im Westen wird nun um rund 1 Meter verkleinert und auch unserer Nachbarn ganz im Osten werden rund einen halben Meter Breite ihrer bisherigen Fläche zurückgeben müssen :-)


Die Bauherren bekommen von den Eltern der Bauherrin das westliche Grundstück (mit dem genannten Altbau) geschenkt. Je nach Lage und Größe des Regenrückhaltebecken wird die Größe rund 650-700qm betragen. Das mittlere sowie östliche Grundstück wird an Interessenten verkauft. Diese werden mit jeweils etwa 800qm Fläche gleich groß. Die Vermessung der einzelnen Baugrundstücke als solches, wird mit der Gemeinde abgestimmt. Ebenso wollen wir klären lassen, ob das Regenrückhaltebecken nicht etwas zu groß dimensioniert wurde! Das sieht auf den Zeichnungen schon sehr gewaltig aus. Letztendlich bedarf es einer Fläche von rund 500 qm für ein Becken in der Größe von 350qm. Dazu kommt die Böschung und Grünstreifen am Becken.



Dienstag, 16. Februar 2016

Dielenbretter, Heuboden und ein Grabstein

Ja ihr habt richtig gelesen. Ein Grabstein.

Aber der Reihe nach! Schon fast traditionsgemäß waren wir, d.h. die Bauherren mit den Eltern, wieder fleissig. Ein Gebäude, welches abgerissen werden soll, muss besenrein übergeben werden! Nur dann macht der Baggerfahrer alles platt. Bei 15 Zimmern, Diele, Keller sowie 3 Etagen Dach- und Heuboden eine durchaus umfangreiche Angelegenheit. Aber zumindest die Bauherren wissen ja wofür sie schuften! Und der Großteil der Zimmer ist bereits besenrein!
Wir hatten Fuhren mit Elektroschrott, mit Eisen- und Metallschrott, Holzlatten und Eichendielen, Mobiliar, Papier und Pappe sowie leider auch viele alte Eimer mit Lacken, Farben und Öle. Diese werden wir sobald alles beisammen ist zum Wertstoffhof bringen.

Bei den ganzen Entrümpelungen ist uns tatsächlich auch ein beschrifteter Grabstein vor die Füße gefallen. Irgendein Ur-Ur Ahne der Bauherrin wollte sich ein mögliches Schnäppchen wohl nicht entgehen lassen und schon mal vorsorgen




Wir wissen erstmal nichts damit anzufangen und haben das Steinchen umgelagert. Massiv!

Das Heu auf dem Boden ist auch weit über 30 Jahre alt und darf nicht mehr verfüttert werden. Ebenso ist ein unterpflügen auf den Äckern nicht möglich, da einst stabile Fäden die Ballen zusammengehalten haben. Die sollen natürlich nicht mit aufs Feld! Wir werden uns eine andere Möglichkeit ausdenken müssen. Die Entsorgung würde einen anständigen vierstelligen Betrag kosten und ist erst die letzte Option die wir wählen werden, wenn wir keine andere fachgerechte Möglichkeit finden.

    

Sieht aber doch nun schon ganz gut aus. Für die Woche vor Ostern ist der endgültige Abriss geplant. So dürfte ab Ostern ein völlig neues Landschaftsbild entstanden sein! Bis es dann im Juli mit dem Neubau losgeht


Freitag, 12. Februar 2016

Politik und ein Regenrückhaltebecken

Bereits erwähnt hatte ich unsere "Problematik", dass das Grundstück auf dem wir bauen möchten nicht unmittelbar zur Bebauung freigegeben werden durfte. Die Fläche befindet sich im Außengebiet unserer Gemeinde. Wir dachten ganz optimistisch im Frühjahr 2013, dass wir die Gemeinde doch "einfach mal eben" beuftragen eine Umwidmung des Gebietes vorzunehmen.
Unser Rat hat sich dieser Sache auch angenommen und sets einstimmig alle Beschlüsse in diversen Sitzungen gefasst. Aber die Anzahl und Art der notwendigen Sitzungen ist für den Laien nur schwer verständlich. Festsetzung, Aufstellungsverfahren, Beteiligungsverfahren, Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss... Von dem "mal eben" mussten wir uns schnell verabschieden. Immer wieder gab es Fristen zwischen 2 Verfahren die einfach so sein mussten. Nicht selten saßen wir in einer Sitzung und freuten uns über die erfolgte positive Abstimmung nur um dann irgendwann aber zu erfahren dass es nur die Absimmung zur Vorbereitung zu sonst was ist. Wenn Bauherren eins nicht können: Warten und sich auf Politische Entscheidungen zu verlassen ;-)

Hinzugezogen werden musste auch eine Ingenieurplanung die sich insbesondere um Emission- und Schallschutz, Entwässerung, Artenschutz und vor allem die Ermittlung von Ausgleichsflächen kümmern musste. Die waren auch sehr fleissig. Andere bauen allein für den Preis dieser Beratungen wohl ein Highend-Carport.... Darüberhinaus wird ein Regenrückhaltebecken auf einem Teil des Grundstückes entstehen. Alle drei Bauvorhaben werden ihr Regenwasser dorthin leiten müssen. Eine direkte Ableitung in die Kanalisation ist nicht erlaubt.
350qm Becken. 40 cm tief. Rund 500qm Fläche wird dafür notwendig sein. Wenns nach dem Planer geht mit befestigter Zuwegung, Wendeplatz, Umzäunung. Rund 30.000€ will er dafür ansetzen! Ich hoffe einfach mal, dass er da die Standards genommen hat und in unserem Fall alles deutlich kleiner und vor allem günstiger ausfallen wird!


Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gab es keine Einwände oder negativen Stellungnahmen. 
Nun geht das Verfahren an den Verwaltungsausschuss und muss dann nochmals 4 Wochen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Uns wurde signalisiert, dass das Thema dann in der Ratssitzung Ende April abgeschlossen werden kann. Es heißt jedoch auch, dass dann anstelle eines Bauantrages eine Bauanzeige ausreicht. Gut, dass Viebrock den bürokratischen Kram für uns erledigt! Wir haben deren Zusage, dass der Baustart "so schnell wie möglich" und "so schnell wie genehmigt", durchgezogen wird. Unser ursprünglich reservierter Baustart für Mai ist aber wohl nicht mehr zu halten. Tendenziell wird es dann eher Juli.
Nochmal 2 Monate mehr Zeit zum Sparen :-) Und Hauptsache: Der nächste Weihnachtsbaum steht im neuen Wohnzimmer!

Mittwoch, 10. Februar 2016

Entrümpelung

Fast jedes Wochenende widmen wir uns mittlerweile der Entrümpelung des Altbestandes auf dem Grundstück. Über 100 Jahre Geschichte enden zum Teil in mehreren Sperrmüllaktionen und Containerladungen. Was weg ist ist weg! Eine sehr umfangreiche, staubige und zum Teil schweisstreibende Arbeit! Die Bauherren sind aber immer besonders motiviert: Sie wissen ja genau für was sie das machen. Der Samstag hat sich über mehrere Wochen somit fest bei uns zum Räumtag entwickelt. Alles andere als eine ätzende Aufgabe! Der Erfolg stellte sich Zimmer für Zimmer schnell ein!

  



Grundstück

Dank der Schwiegereltern des Bauherrn steht uns ein 1500qm großes Grundstück in Bissendorf im Landkreis Osnabrück zur Verfügung. Noch steht dort ein altes Bauernhaus, welches in den kommenden Wochen vollständig ausgeräumt wird. Danach kommt der Bagger und reißt das Gebäude ab, sodass über Viebrockhaus rechtzeitig mit den grundstücksspezifischen Arbeiten begonnen werden kann.

Das praktische: Die Bauherren wohnen jetzt noch direkt gegenüber! Jeden Morgen vor der Arbeit und abends nach der Arbeit können wir somit direkt an der Baustelle vorbeischauen. 

Dienstag, 2. Februar 2016

Unser bisheriger Terminkalender mit Viebrockhaus


I Werkvertrag 

Im September 2015 standen wir also wieder im Kontakt mit Viebrockhaus. Das neue Musterhaus im Park in Ostbevern gefiel uns auf Anhieb. Klassisch, modern und energieeffizient. So wollten wir es haben und daher entschieden wir uns für Viebrockhaus. Den Werkvertrag unterschrieben wir im November 2015 mit einem Vorbehalt, da wir noch immer keine schriftliche Zusage der Gemeinde hatten und wussten dass wir noch mehrfach enttäuscht werden würden. Die Planung dort sah eine Freigabe des Grundstückes ab Ende März vor. Darauf wurde von uns hingearbeitet. Sollte es widererwarten jedoch weitere Verzögerungen geben wollten wir uns nicht unwiderruflich an ein so teures Projekt binden.
Wir sind aber guter Dinge!  
Am 15.12.2015 wurde bei uns auf dem Grundstück die Bodenuntersuchung durchgeführt. Dabei wird untersucht ob der Boden tragfähig genug ist und welche Arbeiten getan werden müssen, um Bodenplatte und Haus sicher errichten zu können. Der Preis für die sogenannten grundstücksspezifischen Arbeiten ist eine der größten Unwägbarkeiten! Wir machten uns umsonst Sorgen: Schon nach der zweiten Bohrung hieß es seitens des Mitarbeiters, dass andere uns um unseren Boden beneiden würden! Nur die obersten 50cm müssen abgetragen und aufgefüllt werden. Da das Grundstück groß genug ist kann der Aushub auch darauf verteilt werden. Preislich wird das bloß mit 1/3 der Kosten zu Buche schlagen die wir eingeplant hatten, bzw die andere bei den Grundstücksarbeiten kalkulieren. Sehr gut! 



III Servicetermin 

Am 18.01. fand in Ostbevern bereits der Servicetermin statt. Alle grundstücksspezifischen und baubedingten Vorgaben wurden schriftlich festgehalten - zumindest vorbehaltlich aller Auflagen und Planungsprozesse unserer Gemeinde. Ein Carport wurde mit eingezeichnet. Ebenso die Terrasse und Zuwegung ums Haus
Außerdem wurde der Grundriss abschließend festgesetzt. Wir waren zufrieden!  
Als nächstes kommt schon die Bemusterung!  Und noch immer ist der Vorbehalt aktiv

IV Bemusterung

Am 31.01. wurden wir nach Bad Fallingbostel eingeladen. Diesen Tag nutzten wir intensiv um uns nochmal viele Anregungen in den tollen Musterhäusern dort zu holen. Nach einer Übernachtung im Hotel ging es am 01.02. um 10 Uhr zu unserem Bemusterungstermin. Hier und da haben wir zunächst nochmal Änderungen an den Beschlägen für Türen und Fenstern vorgenommen. Danach dann in Rekordzeit von 2 Stunden durch die gesamte Ausstellung. Im Vorfeld haben wir bereits (mit Ausnahme des Bades...) für das komplette OG Designboden anstatt Teppich aufbemustert. Während der Bemusterung hat der Bauherr seinen Willen durchsetzen können und zumindest für das Schlafzimmer und die Ankleide einen Teppich bemustern dürfen. Im Wohn- und Esszimmer haben wir dann noch anstatt Fliesen ebenfalls einen schicken Designboden gewählt. Das Arbeitszimmer im EG erhält Teppich, Flur, Gäste-WC, Küche und HWR große Fliesen. Wir sind mit dem Standard sehr gut zurecht gekommen. Nur bei dem Haustürgriff sowie dem Griff für die Schiebetür haben wir die aufpreispflichtige Variante genommen. Die Einladung zum anschließenden Mittagessen haben wir dankend angenommen und konnten dann schon die Heimreise Richtung Osnabrück antreten.