Montag, 6. Juni 2016

Mitteilung nach §62 Abs. 2 der NBauO

Oder verständlich ausgedrückt: Wir dürfen bauen!!!
"Für euch ist ein Brief der Gemeinde gekommen" schrieb meine Schwiegermutter mir heute! Am Telefon musste sie mir den ganzen Text dann natürlich einmal vorlesen.
Hach ist das schön!

Damit hat unser Bauamt dann doch Wort gehalten und noch am Freitag aufgrund der Sicherstellung aller Erschließungsmaßnahmen, die Freigabe verschickt.

Da es keine Baugenehmigung ist, wurde unsere Bauanzeige vom 22.04. inhaltlich nicht geprüft. Für die Einhaltung des Bebauungsplans ist in unserem Fall VB zuständig. Aber anhand der B-Plan Unterlagen wurden schließlich alle Dokumente und Zeichnungen eingereicht.

Dann geht's in 3 Wochen tatsächlich los!
In Kürze wird sich der Bauleiter mit uns in Verbindung setzen, um im Vorgespräch alle relevanten Themen für die Baustelle und den Baubeginn mit uns zu kommunizieren. Vor Ostern hatten wir den schon mal kennengelernt. Damals ging es um die Vorbereitung für den Abriss des Altbestandes.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen