Montag, 30. Mai 2016

Eine Woche der Entscheidungen liegt vor uns...

Soeben erreichte uns die tolle Nachricht, dass der Wasserrechtsantrag genehmigt wurde! Somit haben wir nun die Genehmigung für den Bau des Regenrückhaltebeckens mit Einleitung von sauberem Niederschlagswasser.

Eine letzte Voraussetzung für die Baugenehmigung muss jetzt allerdings noch geschaffen werden:
Ablösevertrag mit der NLG. 
 Die NLG übernimmt einen Teil der Kanäle. Aber bei Reparationsarbeiten muss der Erschließungsträger zusätzlich einen eigenen Teil der Kosten zahlen, die jedoch betragsmäßig beschränkt werden (und trozdem einen ordentlichen fünfstelligen Betrag ausmachen)

Bislang hieß es ja bloß:
Ohne B-Plan keine Baugenehmigung (check, 28.04.)
danach
Ohne Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises keine Baugenehmigung (auch check, 15.05.)
dann plötzlich noch
Ohne Wasserrechtsantrag keine Baugenehmigung (ebenfalls check, 30.05.)
nun aber
Ohne Ablösevertrag mit der NLG keine Baugenehmigung (noch kein check).

Ein Termin dazu findet am kommenden Freitag im Rathaus statt. Nach jetzigem Wissen und Gewissen muss danach die Baugenehmigung erfolgen. Könnte man uns ja eigentlich nach Unterzeichnung direkt mitgeben!

Ob die sich dann aber noch was ausdenken müssen, um es noch weiter hinauszuzögern?


Viebrockhaus benötigt rund 3-4 Wochen Vorlaufzeit nach erfolgter Baugenehmigung für einen Baustart. Somit muss diese Woche endlich was passieren, um den Termin in der KW 26 Ende Juni zu halten. Andernfalls würde es zu Verzögerungen von 1-2 Wochen kommen und da sind dann erst einmal Bauferien... 

Nachdem die Vermessungsarbeiten am Freitag aber abgeschlossen wurden, sollen wir in dieser Woche die fertigen Lagepläne mit Kennzeichnung der neuen Flurstücke bekommen. Diese sind Voraussetzung für die Kaufverträge, die Finanzierung bei der Bank und die schriftliche Anmeldung bei der Telekom.

Drückt uns die Daumen, dass nun endlich alles reibungslos verläuft!


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