Dienstag, 19. April 2016

Städtebaulicher Vertrag, Vorbereitung Bauanzeige?

Seit gestern Abend liegt uns der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB vor. 





In diesem Vertrag werden zwischen dem Grundstückseigentümer, also einem "Erschließungsträger" und unserer Gemeinde die notwendigen Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen, Vermessungen und Entwässerungen der Grundstücke geregelt. Dieses ist auch notwendig, da für die beiden weiteren Grundstücke die Kanalisation nicht mehr ausreichend in Takt ist um langfristig 2 Häuser daran anschließen zu können. Unser eigenes Grundstück kann glücklicherweise mit einem Kanalabschnitt verbunden werden, der vollständig in Takt ist. 

Am kommenden Dienstag, also heute in einer Woche, soll dann die Beurkundung stattfinden. Denn nur dann kann am 28.04. abschließend in der Ratssitzung darüber befunden werden. 
Wir können nur abwarten und hoffen, dass zwischen allen Beteiligten, also in unserem Fall Viebrock, dem Ingenieurbüro, dem Vermessungsbüro, der Gemeinde und dem Landkreis eine unkomplizierte Lösung gefunden wird. Landkreis, Gemeinde und unkompliziert? Schon ein Widerspruch in sich.... 

In zwei Tagen kann zudem mit einer Bauanzeige gestartet werden. Dies ist aber erst möglich, wenn sämtliche Grenzen des neuen Grundstücks /der neuen Grundstücke festgesetzt wurden. Das ist leider auch noch nicht der Fall, da uns noch kein Plan über die Ausmaße und Lage des Regenrückhaltebeckens vorliegt und dieser Bereich eine signifikante Grenze darstellen wird! 
Zu einem späteren Zeitpunkt soll über den "sanierten" Kanal ein weiterer Bebauungsplan erschlossen werden. Somit hat auch die Gemeinde ein großes Interesse daran, den Kanalabschnitt herzurichten. In die Verantwortung wird jetzt aber der Grundstückseigentümer genommen. Auch geht es um die Wartung und Pflege der Kompensationsflächen und ins Besondere des Regenrückhaltebeckens. Bei Formulierungen wie "kosten- und lastenfreie Übertragung der öffentlichen Flächen des Regenrückhaltebeckens" wird man schon stutzig! Denn die Gemeinde bekommt keine der Fläche übereignet! [Nachtrag: Die Fläche des Beckens bekommt sie doch!] Außerdem wird eine Sicherheitsleistung in Form von Bürgschaften verlangt.... 


Normalerweise unterzeichnen Erschließungsgesellschaften (hier in Niedersachsen zum Beispiel die NLG) derartige Verträge. Für die ist das Alltag. Für uns Privatpersonen jedoch (trotz juristischem Studium) nicht gerade auf Anhieb einleuchtend. Im Moment klingt der Vertrag sehr nach "die Gemeinde bestimmt die Maßnahmen und Kosten, die der Grundstückseigentümer bedingungslos bezahlen muss." Glücklicherweise gibt es direkt morgen ein klärendes Gespräch im Rathaus. 




Noz v. 17.04.2016

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